ERSTATTUNGSBESCHEID / RÜCKFORDERUNG
Eine Rückforderung geht in der Regel mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ein. Ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Jobcenters enthält im Normalfall mindestens 2 Entscheidungen, nämlich einmal die Aufhebung einer Leistungsgewährung (für die Vergangenheit) und die Verpflichtung, die erhaltenen Leistungen zurückzuzahlen.
Innerhalb einer Frist von einem Monat kann man gegen solch einen Bescheid Widerspruch einlegen. Schon allein aufgrund der Komplexität des Zuflussprinzips macht es Sinn, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Wir prüfen für Sie, ob die Forderung rechtens ist.