Ärger mit dem Jobcenter / Hartz4 ? Wir helfen Ihnen! | Mo. - Fr. von 8 - 22 Uhr

Herzlich Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Mansour. Die Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Sozialrecht!

 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen!

Tel: 030 985 411 08

Email: info@anwaltjobcenter.de

(kostenlose Einschätzung Ihres Falles)

  • Sie haben einen Ablehnungsbescheid vom Jobcenter erhalten?
  • Das Jobcenter hat einen Erstattungsbescheid erlassen und fordert Geld von Ihnen zurück?
  • Oder haben Sie eine Sanktion erhalten?
  • Wurden Ihre Leistungen falsch berechnet?
  • Wird Ihre Miete nicht ganz übernommen?
  • Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Selbständigkeit oder bei der Existenzgründung?
  • Will man Ihre Weiterbildung (FbW) nicht fördern?
  • Haben Sie eine Mahnung vom Inkasso erhalten?

Dann sind Sie hier genau richtig. Die Anwaltskanzlei Mansour bietet Ihnen schnelle und effektive Hilfe! Wir sind nicht nur in Berlin, sondern bundesweit tätig. Wir beraten Sie gern und geben Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung oder bieten Ihnen im Rahmen von Beratungshilfe ein kostenloses Beratungsgespräch vor Ort an.

Viele Bescheide des Jobcenters sind fehlerhaft und damit rechtswidrig. Sie sind trotzdem wirksam, solange sie nicht angefochten werden. Rufen Sie uns an, um zu klären inwieweit die Abwehr möglich ist.

 

Telefon: 030 985 411 08

(kostenlose Einschätzung Ihres Falles)

Gerne können Sie uns Ihren Bescheid auch rund um die Uhr
per Fax an 030 695 32 915 oder per Email an info@anwaltjobcenter.de zuschicken. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.

Rückforderung

Das Jobcenter fordert von Ihnen Geld zurück? Die Erstattungsbescheide vom Jobcenter sind meist fehlerhaft. Wir prüfen diese auf ihre Richtigkeit.

Bewilligungsbescheid fehlerhaft

Es kommt oft vor, dass das Jobcenter die Leistungen falsch berechnet. Da die Bescheide sehr komplex gestaltet sind, ist die Überprüfung für einen Laien nicht einfach. Wir überprüfen, ob Ihre Leistungen richtig berechnet wurden.

Ablehnungsbescheid

Wenn Ihr Antrag auf Leistungen oder ein sonstiger Antrag abgelehnt wurde, dann muss dies nicht immer korrekt sein. Wir helfen Ihnen dabei, gegen fehlerhafte Ablehnungen vorzugehen.

Kosten der Unterkunft

Das Jobcenter weigert sich manchmal die komplette Miete zu übernehmen. Dabei werden einem weniger an Mietkosten bewilligt, als den Leistungsbeziehern tatsächlich zusteht. Wir prüfen für Sie, ob Sie die Ihnen zustehende Miete auch erhalten.

Sanktion

Die Leistungsbezieher erhalten auch mal Sanktionen, obwohl sie einen wichtigen Grund hatten, weshalb sie einen Termin nicht wahrnehmen konnten oder eine Maßnahme /Stelle nicht antreten konnten. Wir gehen für Sie gegen fehlerhafte Kürzungen vor.

Selbständigkeit / Existenzgründung

Selbständigkeit / Existenzgründung – Auch Selbständige können Leistungen während ihrer Selbständigkeit vom Jobcenter erhalten. Es gibt auch gewisse Förderungen speziell für Selbständige und Existenzgründer. Wir beraten und unterstützen Sie.

Sie haben Post vom Jobcenter erhalten? Keine Panik !!!

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